Surfclub Gmunden - Clubordnung/ Hausordnung

NICHT MEHR AKTUELL, WIRD ÜBERARBEITET

Wenn in dieser Clubordnung etwas nicht geregelt ist, wird erwartet, dass jedermanns Verhalten ein ungetrübtes Vereinsleben erlaubt.

Zur Benutzung der Clubanlagen sind nur Clubmitglieder bzw. die im folgenden genannten Personen berechtigt: -Ehegatten bzw. –gattinnen

-Kinder von Vollmitgliedern (Jugendliche bis 21 Jahre) kostenlos, darüber zur Gastgebühr von Euro 5.00

-jedem Jugend- oder Studentenmitglied (bis 18/24 Jahre) steht das Recht zu, eine Freundin bzw. einen Freund mitzubringen gegen die Entrichtung der Gastgebühr von 2 €, oder gegen Zahlung von 40€ für eine Saison.

-Freunde oder Bekannte von Vollmitgliedern können im Einzelfall gegen Entrichtung der Gastgebühr mitgebracht werden.

Die Benutzung der Clubanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer ist verpflichtet, bei Benutzung des Geländes auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Verunreinigungen sind vom Verursacher zu beseitigen. Den Vorstandsmitgliedern und etwaigen, von diesen namhaft gemachten Personen steht das Recht zu, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und diesbezüglich Anweisungen an Clubmitglieder ergehen zu lassen.

Brett-, Rigg- und Segellagerung: Die Surfbretter sind nach vorheriger Zuweisung eines Platzes auf den Brettständern oder im 1. Stock des Clubhauses zu lagern. Für Diebstahlsicherungen hat jeder selbst aufzukommen. Der Club ist nicht gegen Diebstahl versichert.

Die Masten, Segel Gabelbäume und sonstigen Surfutensilien sind im 1. Stock des Clubgebäudes an den dafür vorgesehenen Stellen zu lagern.

Der erste Stock des Clubhauses ist vorrangig für die Lagerung von Sportgeräten vorgesehen. Ein Aufenthalt ist dort nur bei schlechtem Wetter und als Ausnahme gestattet. Der Aufenthalt und die Benutzung der im Erdgeschoss gelegenen Räume des Clubgebäudes ist in zweckmäßiger Weise gestattet. Eine Übernachtung in diesen Räumen ist nur im besonderen Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes gestattet.

Einen Schlüssel zum Clubgebäudes erhält jedes Mitglied gegen Kautionsleistung und Unterschrift. Eine Weitergabe dieses Schlüssels ist nicht gestattet. Vorhangschlösser dürfen nicht ausgetauscht werden. Das Clubmitglied, welches als letztes das Clubgelände verlässt, hat sich zu vergewissern, ob das Licht ausgeschaltet ist und sämtliche Türen versperrt sind. Bei Benutzung von WC und Dusche ist jeder einzelne verpflichtet, diese in gereinigtem Zustand zu hinterlassen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet im Jahr 10 Arbeitsstunden für die Allgemeinheit auf dem Clubgelände zu leisten. Bei Nichtleistung können diese mit €10,- je Stunde abgelöst werden. Schäden und Verluste am Gebäude und Gelände usw. sind sofort einem Vorstandmitglied zu melden.

Gegen die Hausordnung Zuwiderhandelnde könne von den einzelnen Vorstandsmitgliedern verwarnt werden. Bei erfolgloser dreimaliger Verwarnung hat eine Meldung an den Vorstand zu erfolgen, welcher über die diesbezüglichen Sanktionen bzw. Konsequenzen entscheidet. Bei erfolgloser Verwarnung des Mitgliedes ist der Vorstand berechtigt, dessen Ausschluss zu beschließen. Stand: 13.11.2004 zur Genehmigung in der Generalversammlung Anfang 2005


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